CDU Nohfelden

Umbenennung der Gemeinde Nohfelden in „Nationalparkgemeinde Nohfelden“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der CDU-Fraktion bitte ich Sie hiermit, o.g. Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung des Gemeinderates am 02.07.2015 und zur Vorberatung auf die Tagesordnung der UWSK-Ausschusssitzung am 11.06.2015 aufzunehmen. 

Antragsbegründung:

Kraft Regelung des Staatsvertrages, § 1 Abs. 3 NLP-StaatsV, können die „Belegenheitskommunen“ zusätzlich zu ihrem kommunalrechtlichen Namen den Zusatz „Nationalpark...“ führen. Belegenheitskommunen sind solche, in deren Gemarkung der Nationalpark liegt, d. h. die einen Flächenanteil am NLP haben. Die Umbenennung kann ohne Antrag oder Verleihungsakt erfolgen.

Erste Gemeinden in Rheinland-Pfalz und auch der Landkreis Birkenfeld haben bereits von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Wir sind als Fraktion der Auffassung, dass wir als Gemeinde Nohfelden von allen Belegenheitsgemeinden die besten Voraussetzungen für eine unmittelbare Wertschöpfung aus dem Nationalpark haben, weil wir als einzige Gemeinde bereits eine sehr umfassende touristische Infrastruktur vorhalten.
Wir glauben, dass die Hervorhebung der Zugehörigkeit zum Nationalpark im Namen der Gemeinde zusätzliche positive Vermarktungseffekte im Gastgewerbe bringen kann.

Im Zusammenhang mit dem ohnehin derzeit überarbeiteten Öffentlichkeitsauftritt der Gemeinde (neues Logo) wird dieser Impuls somit noch verstärkt, sowohl was die Innen- als auch die Außenwirkung angeht.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Nohfelden ab sofort gem. § 1 Abs. 3 NLP- StaatsV zusätzlich zu ihrem kommunalrechtlichen Namen den Zusatz „Nationalparkgemeinde“ führt. Die Gemeindeverwaltung wird gebeten, die nötigen Anpassungen am öffentlichen Auftritt der Gemeinde vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen 

Michael Dietz